Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW, 2005-09-05, 32 K 3865/03.S

32 K 3865/03.SÜbriges Gericht05.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW — 32 K 3865/03.S — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-05

Aktenzeichen: 32 K 3865/03.S

ECLI: ECLI:DE:BGANRW:2005:0905.32K3865.03S.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32. Kammer

Tenor

Wegen Verletzung beruflicher Pflichten wird die Eintragung des Beschuldigten in die Liste nach § 3 Abs. 1 BauKaG NRW gelöscht.

Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Gebühren werden auf 200,-- Euro festgesetzt.

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