32 K 3865/03.S•Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW, 2005-09-05, 32 K 3865/03.S
Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW, 2005-09-05, 32 K 3865/03.S
32 K 3865/03.SÜbriges Gericht05.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW — 32 K 3865/03.S — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-05
Aktenzeichen: 32 K 3865/03.S
ECLI: ECLI:DE:BGANRW:2005:0905.32K3865.03S.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Kammer
Tenor
Wegen Verletzung beruflicher Pflichten wird die Eintragung des Beschuldigten in die Liste nach § 3 Abs. 1 BauKaG NRW gelöscht.
Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Gebühren werden auf 200,-- Euro festgesetzt.
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