32 K 6667/08.S•Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW, 2010-01-15, 32 K 6667/08.S
Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW, 2010-01-15, 32 K 6667/08.S
32 K 6667/08.SÜbriges Gericht15.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW — 32 K 6667/08.S — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-15
Aktenzeichen: 32 K 6667/08.S
ECLI: ECLI:DE:BGANRW:2010:0115.32K6667.08S.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Kammer
Tenor
Dem Beschuldigten wird wegen Verletzung beruflicher Pflichten ein Verweis erteilt und eine Geldbuße von 600,-- Euro auferlegt.
Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Gebühren werden auf 100,-- Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.