Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW, 2010-03-05, 32 K 3488/08.S

32 K 3488/08.SÜbriges Gericht05.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW — 32 K 3488/08.S — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-05

Aktenzeichen: 32 K 3488/08.S

ECLI: ECLI:DE:BGANRW:2010:0305.32K3488.08S.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32. Kammer

Tenor

Dem Beschuldigten wird wegen Verletzung beruflicher Pflichten ein Verweis erteilt und eine Geldbuße von 300,-- Euro auferlegt.

Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Gebühren werden auf 100,-- Euro festgesetzt.

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