32 K 3488/08.S•Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW, 2010-03-05, 32 K 3488/08.S
Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW, 2010-03-05, 32 K 3488/08.S
32 K 3488/08.SÜbriges Gericht05.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW — 32 K 3488/08.S — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-05
Aktenzeichen: 32 K 3488/08.S
ECLI: ECLI:DE:BGANRW:2010:0305.32K3488.08S.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Kammer
Tenor
Dem Beschuldigten wird wegen Verletzung beruflicher Pflichten ein Verweis erteilt und eine Geldbuße von 300,-- Euro auferlegt.
Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Gebühren werden auf 100,-- Euro festgesetzt.
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