32 K 1366/10.S•Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW, 2010-12-10, 32 K 1366/10.S
Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW, 2010-12-10, 32 K 1366/10.S
32 K 1366/10.SÜbriges Gericht10.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW — 32 K 1366/10.S — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-10
Aktenzeichen: 32 K 1366/10.S
ECLI: ECLI:DE:BGANRW:2010:1210.32K1366.10S.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Kammer
Tenor
- 1. Das berufsgerichtliche Verfahren wird gegen den Architekten L. I. I1. eröffnet.
Ihm wird zur Last gelegt, als Kammermitglied Berufspflichten verletzt zu haben, indem er bei dem Bauvorhaben in W. , L. 0 und 0x, im Jahre 2008 das Bauvorhaben abweichend von der erteilten Baugenehmigung errichtet hat und von der festgesetzten und genehmigten Eingeschossigkeit ohne Genehmigung abgewichen ist – Verstoß gegen § 22 Abs. 1 BauKaG NRW –.
- 2. Wegen Verletzung beruflicher Pflichten wird dem Beschul-digten ein V e r w e i s erteilt und eine Geldbuße von 2.000,00 Euro auferlegt.
Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Gebühren werden auf 100,00 Euro festgesetzt.
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