32 K 6610/17.S•Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW, 2017-10-12, 32 K 6610/17.S
Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW, 2017-10-12, 32 K 6610/17.S
32 K 6610/17.SÜbriges Gericht12.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW — 32 K 6610/17.S — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-12
Aktenzeichen: 32 K 6610/17.S
ECLI: ECLI:DE:BGANRW:2017:1012.32K6610.17S.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Kammer
Tenor
Die Eintragung des Beschuldigten in die Liste der Architekten wird wegen Verletzung beruflicher Pflichten gelöscht.
Eine erneute Eintragung des Beschuldigten in die Liste der Architekten darf nicht vor Ablauf von drei Jahren erfolgen.
Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Gebühren werden auf 100,00 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.