37 K 5252/02.T•Berufsgericht für Heilberufe Köln, 2004-01-12, 37 K 5252/02.T
Berufsgericht für Heilberufe Köln, 2004-01-12, 37 K 5252/02.T
37 K 5252/02.TÜbriges Gericht12.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Berufsgericht für Heilberufe Köln — 37 K 5252/02.T — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-01-12
Aktenzeichen: 37 K 5252/02.T
ECLI: ECLI:DE:BGHK:2004:0112.37K5252.02T.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 37. Berufsgerichtskammer für Heilberufe
Tenor
Gegen die Beschuldigten zu 1) und 2) wird wegen Verletzung ihrer Berufspflichten auf eine Geldbuße in Höhe von je 2500,00 Euro erkannt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beschuldigten.
Die Verfahrensgebühr wird auf 200,00 Euro festgesetzt.
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