32 K 2889/07.T•Berufsgericht für Heilberufe Köln, 2011-06-10, 32 K 2889/07.T
Berufsgericht für Heilberufe Köln, 2011-06-10, 32 K 2889/07.T
32 K 2889/07.TÜbriges Gericht10.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Berufsgericht für Heilberufe Köln — 32 K 2889/07.T — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-10
Aktenzeichen: 32 K 2889/07.T
ECLI: ECLI:DE:BGHK:2011:0610.32K2889.07T.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer des Berufsgerichts für Heilberufe
Tenor
Es wird gegen den Beschuldigten wegen Verletzung der Berufspflichten auf eine Geldbuße in Höhe von 5000,00 € und die Entziehung des passiven Berufswahlrechts erkannt.
Des Weiteren wird auf die Veröffentlichung der Entscheidung erkannt.
Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Verfahrensgebühr wird auf 500,00 € festgesetzt.
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