Berufsgericht für Heilberufe Köln, 2011-11-07, 35 K 3276/11.T

35 K 3276/11.TÜbriges Gericht07.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Berufsgericht für Heilberufe Köln — 35 K 3276/11.T — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-11-07

Aktenzeichen: 35 K 3276/11.T

ECLI: ECLI:DE:BGHK:2011:1107.35K3276.11T.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer des Berufsgerichts für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Köln

Tenor

Das in der Rüge der Antragsgegnerin vom 09.05.2011 gegen die Antragstellerin verhängte Ordnungsgeld wird insoweit aufgehoben, als es einen Betrag von 500,00 € übersteigt.

Im Übrigen wird der Antrag auf gerichtliche Nachprüfung zurückgewiesen.

Die notwendigen Auslagen der Antragstellerin fallen zu 4/5 der Staatskasse zur Last. Im Übrigen trägt die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens.

Die Verfahrensgebühr wird auf 200,00 € festgesetzt.

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