35 K 3276/11.T•Berufsgericht für Heilberufe Köln, 2011-11-07, 35 K 3276/11.T
Berufsgericht für Heilberufe Köln, 2011-11-07, 35 K 3276/11.T
35 K 3276/11.TÜbriges Gericht07.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Berufsgericht für Heilberufe Köln — 35 K 3276/11.T — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-07
Aktenzeichen: 35 K 3276/11.T
ECLI: ECLI:DE:BGHK:2011:1107.35K3276.11T.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer des Berufsgerichts für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Köln
Tenor
Das in der Rüge der Antragsgegnerin vom 09.05.2011 gegen die Antragstellerin verhängte Ordnungsgeld wird insoweit aufgehoben, als es einen Betrag von 500,00 € übersteigt.
Im Übrigen wird der Antrag auf gerichtliche Nachprüfung zurückgewiesen.
Die notwendigen Auslagen der Antragstellerin fallen zu 4/5 der Staatskasse zur Last. Im Übrigen trägt die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens.
Die Verfahrensgebühr wird auf 200,00 € festgesetzt.
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