Berufsgericht für Heilberufe Münster, 2007-08-08, 16 K 349/07.T

16 K 349/07.TÜbriges Gericht08.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Berufsgericht für Heilberufe Münster — 16 K 349/07.T — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-08

Aktenzeichen: 16 K 349/07.T

ECLI: ECLI:DE:BGHMS:2007:0808.16K349.07T.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer Berufsgericht

Tenor

Dem Beschuldigten wird wegen Berufsvergehens ein Verweis erteilt. Ferner wird ihm eine Geldbuße in Höhe von 8.000,00 EUR auferlegt.

Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Die Gebühr wird auf 300,00 EUR festgesetzt.

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