16 K 349/07.T•Berufsgericht für Heilberufe Münster, 2007-08-08, 16 K 349/07.T
Berufsgericht für Heilberufe Münster, 2007-08-08, 16 K 349/07.T
16 K 349/07.TÜbriges Gericht08.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Berufsgericht für Heilberufe Münster — 16 K 349/07.T — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-08
Aktenzeichen: 16 K 349/07.T
ECLI: ECLI:DE:BGHMS:2007:0808.16K349.07T.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer Berufsgericht
Tenor
Dem Beschuldigten wird wegen Berufsvergehens ein Verweis erteilt. Ferner wird ihm eine Geldbuße in Höhe von 8.000,00 EUR auferlegt.
Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Die Gebühr wird auf 300,00 EUR festgesetzt.
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