14 K 1779/05.T•Berufsgericht für Heilberufe Münster, 2008-01-09, 14 K 1779/05.T
Berufsgericht für Heilberufe Münster, 2008-01-09, 14 K 1779/05.T
14 K 1779/05.TÜbriges Gericht09.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Berufsgericht für Heilberufe Münster — 14 K 1779/05.T — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-09
Aktenzeichen: 14 K 1779/05.T
ECLI: ECLI:DE:BGHMS:2008:0109.14K1779.05T.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer Berufsgericht
Tenor
Der Beschuldigten wird wegen Berufsvergehens ein Verweis erteilt. Zugleich wird ihr eine Geldbuße in Höhe von 3.000 Euro auferlegt.
Die Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der ihr erwachsenen notwendigen Auslagen.
Die Gebühr wird auf 300 Euro festgesetzt.
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