Berufsgericht für Heilberufe Münster, 2008-01-09, 14 K 1779/05.T

14 K 1779/05.TÜbriges Gericht09.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Berufsgericht für Heilberufe Münster — 14 K 1779/05.T — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-09

Aktenzeichen: 14 K 1779/05.T

ECLI: ECLI:DE:BGHMS:2008:0109.14K1779.05T.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer Berufsgericht

Tenor

Der Beschuldigten wird wegen Berufsvergehens ein Verweis erteilt. Zugleich wird ihr eine Geldbuße in Höhe von 3.000 Euro auferlegt.

Die Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der ihr erwachsenen notwendigen Auslagen.

Die Gebühr wird auf 300 Euro festgesetzt.

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