16 K 730/07.T•Berufsgericht für Heilberufe Münster, 2008-02-20, 16 K 730/07.T
Berufsgericht für Heilberufe Münster, 2008-02-20, 16 K 730/07.T
16 K 730/07.TÜbriges Gericht20.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Berufsgericht für Heilberufe Münster — 16 K 730/07.T — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-20
Aktenzeichen: 16 K 730/07.T
ECLI: ECLI:DE:BGHMS:2008:0220.16K730.07T.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer Berufsgericht
Tenor
Es wird wegen einer Berufspflichtverletzung festgestellt, dass der Beschuldigte zur Ausübung des Berufs unwürdig ist.
Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Gebühr wird auf 750,00 EUR festgesetzt.
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