Berufsgericht für Heilberufe Münster, 2011-08-10, 17 K 959/10.T

17 K 959/10.TÜbriges Gericht10.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Berufsgericht für Heilberufe Münster — 17 K 959/10.T — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-08-10

Aktenzeichen: 17 K 959/10.T

ECLI: ECLI:DE:BGHMS:2011:0810.17K959.10T.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer des Berufsgerichts für Heilberufe beim VG Münster

Tenor

Das der Antragstellerin mit Bescheid der Antragsgegnerin vom 13. April 2010 neben der erteilten Rüge auferlegte Ordnungsgeld in Höhe von 2.000,00 Euro wird auf 1.000,00 Euro ermäßigt.

Die baren Auslagen trägt die Antragstellerin; die ihr erwachsenen notwendigen Auslagen werden ihr und der Staatskasse jeweils zur Hälfte auferlegt.

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