19 K 1813/09.T•Berufsgericht für Heilberufe Münster, 2011-09-14, 19 K 1813/09.T
Berufsgericht für Heilberufe Münster, 2011-09-14, 19 K 1813/09.T
19 K 1813/09.TÜbriges Gericht14.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Berufsgericht für Heilberufe Münster — 19 K 1813/09.T — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-14
Aktenzeichen: 19 K 1813/09.T
ECLI: ECLI:DE:BGHMS:2011:0914.19K1813.09T.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer Berufsgericht
Tenor
Der Antrag der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vom 21. September 2009 auf Eröffnung des berufsgerichtlichen Verfahrens wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten werden der Staatskasse auferlegt.
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