14 K 2232/11.T•Berufsgericht für Heilberufe Münster, 2013-04-24, 14 K 2232/11.T
Berufsgericht für Heilberufe Münster, 2013-04-24, 14 K 2232/11.T
14 K 2232/11.TÜbriges Gericht24.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Berufsgericht für Heilberufe Münster — 14 K 2232/11.T — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-24
Aktenzeichen: 14 K 2232/11.T
ECLI: ECLI:DE:BGHMS:2013:0424.14K2232.11T.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass eine Verletzung der Berufspflichten nicht vorliegt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschuldigten werden der Staatskasse auferlegt.
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