Berufsgericht für Heilberufe Münster, 2015-07-30, 16 K 2355/14.T

16 K 2355/14.TÜbriges Gericht30.07.2015

Regest

Ein Verfahrensbevollmächtigter ist nach dem HeilBerG NW nicht berechtigt, aufgrund einer Vollmacht der Heilberufskammer einen Antrag auf Eröffnung des berufsgerichtlichen Verfahrens zu stellen

Gesamter Gesetzestext

Berufsgericht für Heilberufe Münster — 16 K 2355/14.T — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-30

Aktenzeichen: 16 K 2355/14.T

ECLI: ECLI:DE:BGHMS:2015:0730.16K2355.14T.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer Heilberufsgericht

Normen: HeilBerG NW § 71 Abs 1; HeilBerG NW § 112

Leitsätze

Ein Verfahrensbevollmächtigter ist nach dem HeilBerG NW nicht berechtigt, aufgrund einer Vollmacht der Heilberufskammer einen Antrag auf Eröffnung des berufsgerichtlichen Verfahrens zu stellen

Tenor

Der Antrag vom 11. November 2014 auf Eröffnung des berufsgerichtlichen Verfahrens wird abgelehnt.

Die notwendigen Auslagen der Beschuldigten fallen der Staatskasse zur Last.

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