Finanzgericht Düsseldorf, 1999-10-08, 6 V 5427/99 A (K,AO)

6 V 5427/99 A (K,AO)Steuergericht08.10.1999

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 6 V 5427/99 A (K,AO) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-10-08

Aktenzeichen: 6 V 5427/99 A (K,AO)

ECLI: ECLI:DE:FGD:1999:1008.6V5427.99A.K.AO.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Vollziehung der angefochtenen Körperschaftsteuerbescheide 1995 - 1998 vom 05.08.1999 wird bis einen Monat nach dem Ergehen einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung des Antragsgegners ab Fälligkeit ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Dieser Beschluß ist unanfechtbar.

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