6 V 5427/99 A (K,AO)•Finanzgericht Düsseldorf, 1999-10-08, 6 V 5427/99 A (K,AO)
Finanzgericht Düsseldorf, 1999-10-08, 6 V 5427/99 A (K,AO)
6 V 5427/99 A (K,AO)Steuergericht08.10.1999
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 V 5427/99 A (K,AO) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-10-08
Aktenzeichen: 6 V 5427/99 A (K,AO)
ECLI: ECLI:DE:FGD:1999:1008.6V5427.99A.K.AO.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Vollziehung der angefochtenen Körperschaftsteuerbescheide 1995 - 1998 vom 05.08.1999 wird bis einen Monat nach dem Ergehen einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung des Antragsgegners ab Fälligkeit ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Dieser Beschluß ist unanfechtbar.
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