4 K 3929/99 ERB•Finanzgericht Düsseldorf, 2001-10-31, 4 K 3929/99 ERB
Finanzgericht Düsseldorf, 2001-10-31, 4 K 3929/99 ERB
4 K 3929/99 ERBSteuergericht31.10.2001
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3929/99 ERB — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-31
Aktenzeichen: 4 K 3929/99 ERB
ECLI: ECLI:DE:FGD:2001:1031.4K3929.99ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Erbschaftsteuerbescheid des Finanzamts vom 8. November 1996 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung des beklagten Finanzamts vom 21. Mai 1999 wird aufgehoben, soweit damit mehr als 63.855 DM Erbschaftsteuer gegen den Kläger festgesetzt worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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