4 K 3636/98 AO•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-03-20, 4 K 3636/98 AO
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-03-20, 4 K 3636/98 AO
4 K 3636/98 AOSteuergericht20.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3636/98 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-20
Aktenzeichen: 4 K 3636/98 AO
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0320.4K3636.98AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Das beklagte Finanzamt wird unter Aufhebung seines ablehnenden Bescheids vom 26. Juni 1996 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4. Mai 1998 verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt 2/3 und das beklagte Finanzamt trägt 1/3 der Kosten des Verfahrens.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.