Finanzgericht Düsseldorf, 2002-04-29, 17 K 2860/99 E

17 K 2860/99 ESteuergericht29.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 17 K 2860/99 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-29

Aktenzeichen: 17 K 2860/99 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0429.17K2860.99E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die bis zum 22.04.2002 entstandenen Kosten tragen die Kläger zu 81 vom Hundert und der Beklagte zu 19 vom Hundert. Die danach entstandenen Kosten tragen die Kläger.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.