Finanzgericht Düsseldorf, 2002-05-06, 7 K 5841/99 E

7 K 5841/99 ESteuergericht06.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 5841/99 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-06

Aktenzeichen: 7 K 5841/99 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0506.7K5841.99E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 1997 vom 04.09.2001 wird die Einkommensteuer 1997 auf 20.500,76 EUR (40.096,00 DM) festgesetzt.

Die auf den Zeitraum bis zum 13.06.2001 entfallenden Verfahrenskosten tragen die Kläger zu 80 % und der Beklagte zu 20 %; die auf den Zeitraum danach entfallenden Kosten trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Der Streitwert wird für das Verfahren bis zum 13.06.2001 auf 5.361,-- EUR und für das Verfahren danach auf 1.143,-- EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.