10 K 6943/95 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-06-04, 10 K 6943/95 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-06-04, 10 K 6943/95 E
10 K 6943/95 ESteuergericht04.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 6943/95 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-04
Aktenzeichen: 10 K 6943/95 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0604.10K6943.95E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 1994 vom 29. August 1995 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. November 1995 wird dahin geändert, dass die Einkommensteuer auf 10.521,36 Euro festgesetzt wird. Die weiter gehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 91 v. H. und der Beklagte zu 9 v. H.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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