Finanzgericht Düsseldorf, 2002-06-12, 4 K 4798/00 EU

4 K 4798/00 EUSteuergericht12.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 4798/00 EU — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-12

Aktenzeichen: 4 K 4798/00 EU

ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0612.4K4798.00EU.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Steueränderungsbescheid vom 27.08.1997 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5.07.2000 wird aufgehoben, soweit darin mehr als DM Zoll festgesetzt worden sind. Der Steueränderungsbescheid vom 31.07.1998 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5.07.2000 wird aufgehoben, soweit darin mehr als DM Einfuhrumsatzsteuer nacherhoben worden sind. Die weiter gehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklage zu 88% und der Kläger zu 12%.

Die Revision wird zugelassen.

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