4 K 4798/00 EU•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-06-12, 4 K 4798/00 EU
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-06-12, 4 K 4798/00 EU
4 K 4798/00 EUSteuergericht12.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 4798/00 EU — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-12
Aktenzeichen: 4 K 4798/00 EU
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0612.4K4798.00EU.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Steueränderungsbescheid vom 27.08.1997 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5.07.2000 wird aufgehoben, soweit darin mehr als DM Zoll festgesetzt worden sind. Der Steueränderungsbescheid vom 31.07.1998 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5.07.2000 wird aufgehoben, soweit darin mehr als DM Einfuhrumsatzsteuer nacherhoben worden sind. Die weiter gehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklage zu 88% und der Kläger zu 12%.
Die Revision wird zugelassen.
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