18 K 384/98 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-06-14, 18 K 384/98 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-06-14, 18 K 384/98 E
18 K 384/98 ESteuergericht14.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 18 K 384/98 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-14
Aktenzeichen: 18 K 384/98 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0614.18K384.98E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 1993 vom 25.11.1997 und die Einspruchsentscheidung vom 19.12.1997 werden dahingehend geändert, dass
-
die Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb um die Verluste aus den Devisentermingeschäften i.H.v. per Saldo 4.406.176,-- DM gemindert werden und
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die Einkünfte der Klägerin aus § 17 EStG um 125.000,-- DM gemindert werden.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu 60 % und der Beklagte zu 40 % zu tragen.
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