Finanzgericht Düsseldorf, 2002-06-24, 11 K 3285/99 BG

11 K 3285/99 BGSteuergericht24.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 3285/99 BG — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-24

Aktenzeichen: 11 K 3285/99 BG

ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0624.11K3285.99BG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Einheitswertbescheid (Nachfeststellung auf den 01.01.1994) vom 23.12.1998 für das Grundstück "Q" Golfplatz in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.05.1999 wird insoweit geändert, als der Einheitswert auf 236.779 EUR (463.100 DM) herabgesetzt wird. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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