8 K 6984/00 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-06-25, 8 K 6984/00 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-06-25, 8 K 6984/00 E
8 K 6984/00 ESteuergericht25.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 8 K 6984/00 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-25
Aktenzeichen: 8 K 6984/00 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0625.8K6984.00E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 1996 vom 11.05.2000 werden zusätzliche außergewöhnliche Belastungen von 3.000 DM (Gerichtskosten) und 1.907 DM (Umzugskosten) anerkannt.
Die Berechnung der Steuer wird auf den Beklagten übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 9/10 und der Beklagte zu 1/10.
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