Finanzgericht Düsseldorf, 2002-06-26, 16 K 658/99 E

16 K 658/99 ESteuergericht26.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 658/99 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-26

Aktenzeichen: 16 K 658/99 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0626.16K658.99E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

In Abänderung des Änderungsbescheides vom 15.7.2002 wird die Einkommensteuer 1995 auf 3.772,82 Euro herabgesetzt.

In Abänderung des Änderungsbescheides vom 15.7.2002 wird die Einkommensteuer 1996 auf 2.444,49 Euro herabgesetzt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Verfahrenskosten.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

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