17 K 2204/02 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-07-15, 17 K 2204/02 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-07-15, 17 K 2204/02 E
17 K 2204/02 ESteuergericht15.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 17 K 2204/02 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-15
Aktenzeichen: 17 K 2204/02 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0715.17K2204.02E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 1998 vom 10.01.2000 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 22.03.2002 insoweit geändert, als die Einkommensteuer auf 2.954 EUR herabgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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