2 K 4068/01 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-07-17, 2 K 4068/01 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-07-17, 2 K 4068/01 E
2 K 4068/01 ESteuergericht17.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 2 K 4068/01 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-17
Aktenzeichen: 2 K 4068/01 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0717.2K4068.01E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2000 vom 27.03.2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.06.2001 wird dahin geändert, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen um insgesamt 3.565,08 DM (= 1.782,54 DM je Kläger) niedriger angesetzt werden; die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.