15 K 5551/99 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-08-01, 15 K 5551/99 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-08-01, 15 K 5551/99 F
15 K 5551/99 FSteuergericht01.08.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 5551/99 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-01
Aktenzeichen: 15 K 5551/99 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0801.15K5551.99F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Die Bescheide wegen einheitlicher und gesonderter Feststellung von Einkünften vom 30.11.1998, Gewerbesteuermessbeträgen 1991 und 1992 vom 25.1.1999, sowie Umsatzsteuer 1991 und 1992 vom 22.12.1998 in Gestalt der dazu ergangenen Einspruchsentscheidungen vom 10.8.1999 werden ersatzlos aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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