6 K 3666/98 K,F•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-09-10, 6 K 3666/98 K,F
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-09-10, 6 K 3666/98 K,F
6 K 3666/98 K,FSteuergericht10.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 3666/98 K,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-10
Aktenzeichen: 6 K 3666/98 K,F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0910.6K3666.98K.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Änderungsbescheide zur Körperschaftsteuer 1990 bis 1992 und gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 47 Abs. 1 KStG auf den 31.12. 1990 bis 1992, jeweils vom 25.07.1996, und die Einspruchsentscheidung vom 23.04.1998 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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