Finanzgericht Düsseldorf, 2002-09-19, 10 K 666/99 H(L)

10 K 666/99 H(L)Steuergericht19.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 666/99 H(L) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-19

Aktenzeichen: 10 K 666/99 H(L)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0919.10K666.99H.L.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 23. April 1997 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 4. Januar 1999 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 EUR abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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