2 K 2421/97 E,AO•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-09-25, 2 K 2421/97 E,AO
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-09-25, 2 K 2421/97 E,AO
2 K 2421/97 E,AOSteuergericht25.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 2 K 2421/97 E,AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-25
Aktenzeichen: 2 K 2421/97 E,AO
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0925.2K2421.97E.AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 1996 vom 12.10.1998 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 21.07.2000 sowie die Einspruchsentscheidung vom 04.12.1998 werden dahin abgeändert, dass die Einkommensteuer 1996 auf 50.859,23 EUR (= 99.472 DM) festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu 85 % und der Beklagte zu 15 % zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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