Finanzgericht Düsseldorf, 2002-09-25, 2 K 2421/97 E,AO

2 K 2421/97 E,AOSteuergericht25.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 2 K 2421/97 E,AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-25

Aktenzeichen: 2 K 2421/97 E,AO

ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0925.2K2421.97E.AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 1996 vom 12.10.1998 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 21.07.2000 sowie die Einspruchsentscheidung vom 04.12.1998 werden dahin abgeändert, dass die Einkommensteuer 1996 auf 50.859,23 EUR (= 99.472 DM) festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu 85 % und der Beklagte zu 15 % zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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