16 K 2493/00 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-10-02, 16 K 2493/00 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-10-02, 16 K 2493/00 E
16 K 2493/00 ESteuergericht02.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 2493/00 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-02
Aktenzeichen: 16 K 2493/00 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:1002.16K2493.00E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Die festzusetzende Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr 1997 wird unter Änderung des geänderten Einkommensteuerbescheids 1997 vom 28.12.2000 auf 6.561,92 EUR (12.834,- DM) herabgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
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