8 K 5588/99 EZ•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-10-10, 8 K 5588/99 EZ
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-10-10, 8 K 5588/99 EZ
8 K 5588/99 EZSteuergericht10.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 8 K 5588/99 EZ — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-10
Aktenzeichen: 8 K 5588/99 EZ
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:1010.8K5588.99EZ.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Einspruchsentscheidung vom 16.06.1999 wird aufgehoben.
Unter Änderung des Bescheides vom 19.02.1999 wird die Eigenheimzulage für die Jahre 1998 bis 2005 auf jährlich 2.812,11 EUR (5.500 DM) festgesetzt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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