16 K 4405/98 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-11-13, 16 K 4405/98 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-11-13, 16 K 4405/98 E
16 K 4405/98 ESteuergericht13.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 4405/98 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-13
Aktenzeichen: 16 K 4405/98 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:1113.16K4405.98E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheids vom 27.11.1996 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 27.5.1998 ist die Einkommensteuer des Klägers für 1995 auf der Grundlage eines zu versteuernden Einkommens in Höhe von 23.912 DM festzusetzen. Die Berechnung der Einkommensteuer erfolgt durch das Finanzamt.
Das Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
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