Finanzgericht Düsseldorf, 2002-11-13, 16 K 4405/98 E

16 K 4405/98 ESteuergericht13.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 4405/98 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-13

Aktenzeichen: 16 K 4405/98 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:1113.16K4405.98E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Unter Änderung des Bescheids vom 27.11.1996 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 27.5.1998 ist die Einkommensteuer des Klägers für 1995 auf der Grundlage eines zu versteuernden Einkommens in Höhe von 23.912 DM festzusetzen. Die Berechnung der Einkommensteuer erfolgt durch das Finanzamt.

Das Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

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