7 K 7626/00 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-11-18, 7 K 7626/00 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-11-18, 7 K 7626/00 E
7 K 7626/00 ESteuergericht18.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 7626/00 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-18
Aktenzeichen: 7 K 7626/00 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:1118.7K7626.00E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 1998 vom 17.09.1999 in
Gestalt der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung wird die Einkommensteuer auf 24.592,12 EUR (48.098 DM) festgesetzt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 3823,44 EUR (7478,00 DM) festgesetzt.
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