Finanzgericht Düsseldorf, 2002-11-18, 7 K 7626/00 E

7 K 7626/00 ESteuergericht18.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 7626/00 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-18

Aktenzeichen: 7 K 7626/00 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:1118.7K7626.00E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 1998 vom 17.09.1999 in

Gestalt der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung wird die Einkommensteuer auf 24.592,12 EUR (48.098 DM) festgesetzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird auf 3823,44 EUR (7478,00 DM) festgesetzt.

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