16 K 7592/99 E,G•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-11-27, 16 K 7592/99 E,G
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-11-27, 16 K 7592/99 E,G
16 K 7592/99 E,GSteuergericht27.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 7592/99 E,G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-27
Aktenzeichen: 16 K 7592/99 E,G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:1127.16K7592.99E.G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
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Der Einkommensteuerbescheid 1993 vom 28.8.1998 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 20.10.1999 wird dahin abgeändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb entfallen; die Steuerberechnung wird dem Beklagten übertragen. Der Gewerbesteuermessbescheid 1993 vom 25.9.1998 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 20.10.1999 wird ersatzlos aufgehoben.
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Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für die Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
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