Finanzgericht Düsseldorf, 2002-11-27, 16 K 7592/99 E,G

16 K 7592/99 E,GSteuergericht27.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 7592/99 E,G — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-27

Aktenzeichen: 16 K 7592/99 E,G

ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:1127.16K7592.99E.G.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

  1. Der Einkommensteuerbescheid 1993 vom 28.8.1998 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 20.10.1999 wird dahin abgeändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb entfallen; die Steuerberechnung wird dem Beklagten übertragen. Der Gewerbesteuermessbescheid 1993 vom 25.9.1998 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 20.10.1999 wird ersatzlos aufgehoben.

  2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für die Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

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