8 K 4697/00 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-12-05, 8 K 4697/00 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-12-05, 8 K 4697/00 E
8 K 4697/00 ESteuergericht05.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 8 K 4697/00 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-05
Aktenzeichen: 8 K 4697/00 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:1205.8K4697.00E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 1998 vom 29. November 1999 und der Einspruchsentscheidung vom 04. Juli 2000 wird die Einkommensteuer 1998 auf 29.721,40 EUR (58.130 DM) herabgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
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