Finanzgericht Düsseldorf, 2003-02-10, 7 K 7956/00 GE

7 K 7956/00 GESteuergericht10.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 7956/00 GE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-10

Aktenzeichen: 7 K 7956/00 GE

ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0210.7K7956.00GE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 25.08.2000 und die dazu ergangene

Einspruchsentscheidung vom 27.11.2000 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war notwendig.

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