Finanzgericht Düsseldorf, 2003-02-25, 3 K 122/01 H(U)

3 K 122/01 H(U)Steuergericht25.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 3 K 122/01 H(U) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-25

Aktenzeichen: 3 K 122/01 H(U)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0225.3K122.01H.U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 20.9.2000 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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