6 K 6967/99 K,BB•Finanzgericht Düsseldorf, 2003-02-25, 6 K 6967/99 K,BB
Finanzgericht Düsseldorf, 2003-02-25, 6 K 6967/99 K,BB
6 K 6967/99 K,BBSteuergericht25.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 6967/99 K,BB — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-25
Aktenzeichen: 6 K 6967/99 K,BB
ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0225.6K6967.99K.BB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Unter teilweiser Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 29.09.1999 und der Bescheide zur Körperschaftsteuer 1994 vom 02.09.1998 und zum Einheitswert des Betriebsvermögens auf den 01.01.1995 vom 04.09.1998 werden
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die Körperschaftsteuer 1994 unter Berücksichtigung einer weiteren Zuführung zur Rückstellung für Rekultivierungs- und Verfüllungskosten in Höhe von EUR (DM) festgesetzt; das Einkommen und die Tarifbelastung werden entsprechend festgestellt und
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der Einheitswert des Betriebsvermögens auf den 01.01.1995 unter Berücksichtigung einer weiteren Rückstellung für Rekultivierungs- und Verfüllungskosten in Höhe von EUR (DM) festgesetzt.
Die Berechnung der Steuer- und Feststellungsbeträge wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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