3 K 4360/01 H•Finanzgericht Düsseldorf, 2003-03-07, 3 K 4360/01 H
Finanzgericht Düsseldorf, 2003-03-07, 3 K 4360/01 H
3 K 4360/01 HSteuergericht07.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 3 K 4360/01 H — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-07
Aktenzeichen: 3 K 4360/01 H
ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0307.3K4360.01H.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Haftungsbescheid vom 21.10.1997 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.06.2001 wird insoweit aufgehoben, als darin Säumniszuschläge in den Betrag von 12.042 DM übersteigender Höhe enthalten sind. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt 95 % und der Beklagte 5 % der Kosten des Verfahrens.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.