4 K 7378/01 Z,EU•Finanzgericht Düsseldorf, 2003-08-06, 4 K 7378/01 Z,EU
Finanzgericht Düsseldorf, 2003-08-06, 4 K 7378/01 Z,EU
4 K 7378/01 Z,EUSteuergericht06.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 7378/01 Z,EU — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-06
Aktenzeichen: 4 K 7378/01 Z,EU
ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0806.4K7378.01Z.EU.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Steuerbescheid des Beklagten vom 13.10.2000 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.12.2001 wird aufgehoben, soweit darin mehr als 52.062,52 EUR. (101.825,43 DM) Zoll und 212.705,74 EUR. (416.016,27 DM) Einfuhrumsatzsteuer festgesetzt worden sind. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu drei Vierteln und der Beklagte zu einem Viertel.
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