Finanzgericht Düsseldorf, 2003-08-06, 4 K 7378/01 Z,EU

4 K 7378/01 Z,EUSteuergericht06.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 7378/01 Z,EU — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-06

Aktenzeichen: 4 K 7378/01 Z,EU

ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0806.4K7378.01Z.EU.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Steuerbescheid des Beklagten vom 13.10.2000 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.12.2001 wird aufgehoben, soweit darin mehr als 52.062,52 EUR. (101.825,43 DM) Zoll und 212.705,74 EUR. (416.016,27 DM) Einfuhrumsatzsteuer festgesetzt worden sind. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu drei Vierteln und der Beklagte zu einem Viertel.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.