10 V 3341/03 A(E)•Finanzgericht Düsseldorf, 2003-08-08, 10 V 3341/03 A(E)
Finanzgericht Düsseldorf, 2003-08-08, 10 V 3341/03 A(E)
10 V 3341/03 A(E)Steuergericht08.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 10 V 3341/03 A(E) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-08-08
Aktenzeichen: 10 V 3341/03 A(E)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0808.10V3341.03A.E.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
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Die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 1991 bis 1995 vom 01.04.2003 wird hinsichtlich der festgesetzten Einkommensteuer, der Zinsen und Nebenabgaben bis einen Monat nach Erlass einer das beim Antragsgegner anhängige Rechtsbehelfsverfahren abschließenden Einspruchsentscheidung ausgesetzt.
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Soweit die Bescheide bereits vollzogen worden sind, wird die Vollziehung aufgehoben.
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Die Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung wird von einer bis zum 29.08.2003 zu erbringenden Sicherheitsleistung in Höhe von 12.865,00 EUR abhängig gemacht.
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Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
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Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu 41 v.H. und der Antragsgegner zu 59 v.H.
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