7 K 1200/02 G,F•Finanzgericht Düsseldorf, 2003-08-11, 7 K 1200/02 G,F
Finanzgericht Düsseldorf, 2003-08-11, 7 K 1200/02 G,F
7 K 1200/02 G,FSteuergericht11.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 1200/02 G,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-11
Aktenzeichen: 7 K 1200/02 G,F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0811.7K1200.02G.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Es wird festgestellt, dass mit der Übertragung der betrieblichen Wirtschaftsgüter der Einzelfirma der Klägerin einschließlich des Geschäftswertes auf die "S-GmbH" gemäß Unternehmenskaufvertrag vom 01.09.1997 in Höhe der Beteiligungsquote des Sohnes eine Entnahme aus der Einzelfirma der Klägerin vorliegt, deren Wert 40 % des Betrages der auf die "S-GmbH" übergehenden stillen Reserven entspricht.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird zugelassen.
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