11 V 632/04 A(U)•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-04-13, 11 V 632/04 A(U)
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-04-13, 11 V 632/04 A(U)
11 V 632/04 A(U)Steuergericht13.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 V 632/04 A(U) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-04-13
Aktenzeichen: 11 V 632/04 A(U)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0413.11V632.04A.U.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Umsatzsteuerbescheid für 2000 vom 07.01.2004 wird bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Entscheidung im Einspruchsverfahren in vollem Umfang von der Vollziehung ausgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Antragsteller zu 2/3 und der Antragsgegner zu 1/3.
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