6 K 2695/02 K•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-05-18, 6 K 2695/02 K
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-05-18, 6 K 2695/02 K
6 K 2695/02 KSteuergericht18.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 2695/02 K — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-18
Aktenzeichen: 6 K 2695/02 K
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0518.6K2695.02K.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 18.04.2002 und des Ablehnungsbescheides vom 01.03.2002 wird der Beklagte verpflichtet, über den Einspruch vom 09.06.2000 unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichtes zu entscheiden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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