14 K 6167/00 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-05-27, 14 K 6167/00 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-05-27, 14 K 6167/00 F
14 K 6167/00 FSteuergericht27.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 6167/00 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-27
Aktenzeichen: 14 K 6167/00 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0527.14K6167.00F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheides über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Einkommensteuer 1992 vom 22. November 1994 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4. September 2000 wird der verbleibende Verlust auf den 31. Dezember 1992 mit 206.416,85 DM festgestellt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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