7 K 4251/02 GE•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-06-07, 7 K 4251/02 GE
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-06-07, 7 K 4251/02 GE
7 K 4251/02 GESteuergericht07.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 4251/02 GE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-07
Aktenzeichen: 7 K 4251/02 GE
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0607.7K4251.02GE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 25.02.2002 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 15.07.2002 wird aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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