7 K 5808/02 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-06-07, 7 K 5808/02 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-06-07, 7 K 5808/02 E
7 K 5808/02 ESteuergericht07.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 5808/02 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-07
Aktenzeichen: 7 K 5808/02 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0607.7K5808.02E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheides vom 16.7.2002 und der Einspruchsentscheidung vom 23.9.2002 wird die Einkommensteuer auf den Betrag herabgesetzt, der sich unter Berücksichtigung einer Rücklage nach § 7 g Abs. 3 EStG in Höhe von DM 148.500,00 ergibt.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.